Immobilien
verkaufen & vermieten
Mit uns schnell und erfolgreich Ihre eigene Immobilie verkaufen oder vermieten.
Mehr als nur Ihr Makler
Unser Makler-Team im Herzen von Solingen entwickelt neue Wohnräume und verwirklicht Wohnträume. Und das individuell auf die Wünsche und den Bedarf unserer Kunden angepasst.
Um dies stets in optimaler Qualität zu leisten, umfassen unsere Tätigkeiten nicht nur die klassischen Aufgaben eines Immobilienmaklers, sondern gehen weit über diesen Service hinaus. Als Konzeptentwickler, Investor und Bauherr, kümmern wir uns außerdem um die Neuerschaffung und Realisierung von privatem, gewerblichem oder auch städtischem Wohnraum.
Ob Neubau oder kreative Umnutzung von Bestandsimmobilien, der Name raumvision steht für Innovation und Kreativität – von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. Auch beim Verkauf und der Finanzierung Ihrer Immobilien in Solingen und Umgebung helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter. Egal ob Haus, Appartement oder Bürogebäude.
Wir sind für alle Fälle Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilien!
Tippgeberprovision
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Ihre Empfehlung wissen wir zu schätzen! Sobald wir, die durch Ihren Tipp erhaltene Immobilie erfolgreich verkauft oder vermietet haben, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision. Die Tippgeberprovision beträgt 10,00 % der Verkäuferprovision oder der durch die Vermietung erzielten Maklercourtage. Für mehr Informationen sprechen Sie unsere Immobilienmakler in Solingen und Umgebung gerne an!
Rechtliche Informationen
- Privatpersonen sind verpflichtet, Tippgeber-Provisionen von mehr als EUR 256,00 im Jahr als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber*in aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Daher bitten wir Sie, uns eine solche Aktivität mitzuteilen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
- Vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des/ der Betroffenen zulässig ist.